Bürgerinitiative Stem
Konversion der Stem-Kaserne Mannheim in Verantwortung für Bürger und Umwelt

Der Kompromiss

Auch wenn es nach der Gemeinderatswahl und über die Sommerferien etwas ruhiger zum Thema STEM geworden ist, war die Bürgerinitiative nicht untätig. Bereits vor den Sommerferien konnte die Bürgerinitiative im Rahmen eines Treffens mit Oberbürgermeister Herrn Dr. Kurz und weiteren hochrangigen Vertretern der Stadt Mannheim konkrete Fragen stellen, diskutieren und für ihre Position werben.

Nun ist es nicht nur im politischen Geschäft so, dass im Laufe eines Prozesses von allen Seiten Kompromisse angeboten werden sollten, damit man am Ende eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden kann. Einen solchen Kompromissvorschlag haben wir in der  Bürgerinitiative nach zähem Ringen und mit Zähneknirschen erarbeitet. Dabei wurden die im Raum stehenden Bebauungsaspekte Wohnen, Gewerbe und Sport beachtet, abgewogen und priorisiert.

Herausgekommen ist dabei  eine Bebauungsvariante, die auf den vielseitigen Wunsch der Seckenheimer Bevölkerung nach TSG-Sportstätten eingeht, der Stadt Mannheim ermöglicht durch Gewerbebebauung Einnahmen zu erzielen, Menschen vor dem Wohnen direkt an der Autobahn schützt und trotzdem den ökologischen Aspekt und die Renaturierung nicht aus den Augen verliert. Auch die Interessen der Anwohner in Bezug auf zusätzliche Belastungen und die Grundstückswünsche der Anrainer hat die Bürgerinitiative beachtet. Dazu gibt es weiter unten auf der Webseite einen, auch den Vertretern der Stadt vorgestellten Bebauungsplan.


Um alle interessierten Bürger an den aktuellen Vorgängen zu beteiligen, folgt hier das Protokoll des Treffens zwischen der Bürgerinitiative STEM und den Vertretern der Stadt Mannheim:

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Gespräch bei Herr Oberbürgermeister Dr. Kurz am 03.06.2019

Teilnehmer:

  • Herr Oberbürgermeister Dr. Kurz
  • Leiter des Büros des Oberbürgermeisters: Herr Raatz
  • Herr Bürgermeister Quast
  • FB Sport und Freizeit: Herr Kirrinnis
  • FB Stadtplanung: Herr Ammer, Frau Deißler
  • Bürgerinitiative: Herr Dr. Khoschlessan, Frau Eich, Herr Bauder, Herr Michl

 Die BI fragt nach, warum das Klettengewann als möglicher Ort für den Sportpark so schnell verworfen wurde.
Herr BM Quast gibt zur Antwort, dass es sich dort um heterogene Eigentumsverhältnisse handelt. Es würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen das gesamte Gelände zu erwerben. Die STEM Kaserne hingegen ist verfügbar.
Herr BM Quast geht auch noch einmal auf die Möglichkeit der Sportansiedlung in der Nähe des Schützengeländes ein. Es ist wenig sinnvoll eine nicht versiegelte Fläche zu versiegeln, wenn STEM als bereits versiegelte Fläche, zur Verfügung steht.

Die BI erkundigt sich nach der Finanzierung der Sportbebauung auf STEM und ob sich die TSG diese umfangreiche Bebauung überhaupt leisten kann.
Nach der Aussage von Herrn BM Quast müssen Vereine sich selbst finanzieren. Sie bekommen von der Stadt lediglich Zuschüsse.
Die Erschließungskosten für das Gelände liegen jedoch bei der Stadt. Der Verein muss die Bebauung des Geländes selbst finanzieren.

Die BI erfragt, warum gegen die damals u.a. in den Weissbüchern festgeschriebenen Erkenntnisse, nach denen auf STEM kein Wohnen möglich sein soll, nun das Wohnen auf STEM in Betracht gezogen wird.
OB Dr. Kurz antwortet sinngemäß, dass durch veränderte Bedarfsanforderungen das Thema Wohnungsbau für die Stadt von hoher Priorität ist.

Herr Ammer ergänzt, dass die Beschreibungen in der Strukturplanung Konversion nicht im Gemeinderat verabschiedet wurden. Diese dienten lediglich zur Orientierung.

Von Seiten der BI wird die Frage gestellt, warum die Anwohner von Suebenheim, die ohnehin einer großen Lärmbelastung ausgesetzt sind (durch z.B. die BAB 656, Dachser-Spedition, etc.) nun weiteren Lärm durch Gewerbe, Wohnen und Sport bekommen sollen.
Sinngemäß erläutert Herr BM Quast, dass eine vorhandene Vorbelastung nicht bedeutet, dass keine neue „Belastung“ hinzukommen kann.

Die neue Bebauung, insbesondere Sport, würde für die Anwohner laut des Gutachtens zudem keine Ausweitung der Belastungen erzeugen.

Laut Herrn Ammer sind die zusätzlichen Fahrzeuge, die durch die Sportbebauung auf dem Holzweg fahren würden (geschätzt 750 Fahrten pro Tag) keine zusätzliche Lärmbelastung.

Die BI fragt, ob es eine Frist gibt in der die Stadt von Ihrem Vorkaufsrecht bei der BImA Gebrauch machen muss.
Herr Ammer wird sich über diese Frist bei der BImA erkundigen.

Herr BM Quast sagt, dass die Stadt das Gelände entwickeln möchte, weil sie stadtplanerisch jetzt dazu bereit sei und der Bedarf vorhanden ist.

Die BI legte ihren neuen Vorschlag zur Bebauung von STEM vor, der im Vergleich zur Variante 4 der Machbarkeitsstudie in dem Bereich der geplanten Wohnbebauung eine Renaturierung vorsieht und einen 4-seitigen Gewerbehof (als Lärmschutz vor der A656) mit „nicht störendem Gewerbe“ rund um den Exerzierplatz.

Die Sportbebauung soll ganz an den Holzweg verschoben werden und auf das von der TSG ursprünglich geforderte Maß reduziert werden (keine XXL-3-Felder-Halle, sondern nur die Gymnastikräume und die Turnhalle sowie das Lehrschwimmbad.) Auf Außensportanlagen (Kalthalle, Beachvolleyball, Hufeisenbahn) und regelmäßige Nutzung des Bolzplatzes im Suebenheimer Wäldchen durch die TSG soll ganz verzichtet werden. Der so auf dem STEM-Gelände entstehende Freiraum (zwischen Wagenhalle und neuer Sportbebauung am Holzweg) soll im Sinne der Freiraumgestaltung, Entsiegelung, Grünzugausbau und Frischluftschneisen-Erhalt renaturiert werden.

Desweiteren soll es keine Zufahrt zum STEM-Gelände über den Sandhang-Suebenstraße geben und den Anliegern die Grundstückserweiterung ihrer Gärten ermöglicht werden.

 

Der Vorschlag der BI wird zur Kenntnis genommen.

OB Dr. Kurz erläutert sinngemäß folgende erste Einschätzung: Es wird vermutlich hinsichtlich der politischen Ausgangslage leichter sein die Wohnbebauung zum Beispiel zugunsten einer Aufforstung zu reduzieren, als den Sportbereich zu reduzieren und einzuschränken.

Herr BM Quast stellt in Frage, dass das von der BI zugestandene „nicht störende Gewerbe“ weniger stört als eine Wohnbebauung.

Die in der BI Variante aufgeführte Zukaufoption von Gelände wird von Herrn Ammer aufgegriffen. Im Rahmen der städtebaulichen Machbarkeitsstudie wurden auf Anregung der TeilnehmerInnen der 1. Öffentlichen Veranstaltung in den Varianten Flächen für eine Grundstückserweiterung der Anwohnergärten vorgesehen.

Die Größe der Zukaufsmöglichkeit variiert von Variante zu Variante.  Die Variante der BI sieht eine Zukaufmöglichkeit von 10 Meter vor. Herr Bauder merkt an, dass dieser Zukauf selbstverständlich nicht mit Baulandpreisen gerechnet werden kann, da die Anwohner es lediglich als Garten nutzen.

Herr Ammer sagt zu, dass er nach der Prüfung wieder auf die Bürgerinitiative zukommt. Er rechnet damit, dass vor Oktober 2019 kein neuer Sachstand vorliegen wird.

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