Bürgerinitiative Stem
Konversion der Stem-Kaserne Mannheim in Verantwortung für Bürger und Umwelt

Aktuelles


Stellungnahme des Dezernat IV zum aktuellen Stand des Verfahrens
Orgateam am 06.10.2020 um 16:23 (UTC)
 Auszug aus der Stellungnahme des Dezernates IV vom 29.7.2020 zu einer Anfrage des Bezirksbeirates Seckenheim zum Thema STEM:

"Anliegen des Bezirksbeirats:
Nachdem die Bebauungspläne für Stem und die Otto- Bauder-Sportanlage im AUT beschlossen wurden, wünscht der Bezirksbeirat Auskunft über das weitere Vorgehen. Insbesondere:

1. Der BBR wünscht einen Sachstandsbericht betreffend der Vertragsangelegenheit Rückgabe der Otto-Bauder-Anlage vom SV98/07 an die Stadt Mannheim und der im Gegenzug zu übernehmenden Bezirkssportanlage.

2. Ebenso wünscht der BBR einen Sachstandsbericht betreffend Stem und TSG. Wann beabsichtigt die Stadt das Gelände für die Sportanlagen von der BIMA zu übernehmen bzw. wie weit sind die Verhandlungen mit der BIMA gediehen?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der AUT hat für beide Gebiete die Aufstellungsbeschlüsse beschlossen. Je nach Prozessablauf wird es zwei bis drei Jahre dauern, bis es in den Gebieten zu Bebauungsplänen kommen wird.

1. Die Verwaltung ist im regen Austausch mit dem Verein. Als Rückgabe- bzw. Übernahmedatum wird der 01.01.2021 angestrebt.

2. Die städtebauliche Machbarkeitsstudie hat die grundlegende Machbarkeit einer Sportstätte im Plangebiet dargelegt. Um den Bebauungsplan erstellen zu können müssen die Inhalte konkretisiert werden. Das sind unter anderem:

- Umfang der geplanten Maßnahmen unter Angabe der Gebäudekubaturen
- Art der Nutzungen (Gewerbe- und Sportflächenanteil)
- Umfang der Freiflächenanlagen
- Angabe des benötigten Stellplatzbedarfs
- Angabe von Betriebszeiten
Diese Angaben sind seitens des TSG Seckenheim zu erbringen. Die Verwaltung ist mit dem Verein im Austausch. Von dieser Aussage hängen wesentliche Schritte für die Planungen und Erwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ab.

Quast
Dezernat IV – Bauen, Planung, Verkehr, Sport"
 

Ergebnis Aufstellungsbeschluss Ausschuss Umwelt und Technik des Gemeinderates vom 12.Mai 2020
Orgateam am 19.05.2020 um 12:24 (UTC)
 Bebauungsplan Nr. 63.34 "Sport und Wohnen" in Mannheim-Seckenheim.

hier: Aufstellungsbeschluss
Ergebnis: einstimmig mit Änderung / teilweise beschlossen
und
Der Antrag der CDU: "Auf dem Planungsgebiet wird kein Wohnraum entwickelt. Im östlichen Teil des Geländes wird eine Erweiterungsfläche Sport geplant. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend geändert."

Ergebnis: Verwaltung wird so verfahren

Das heißt also, dass die Planungen für Stem keine Wohnbebauung mehr vorsehen sollen und nun die Planungsrechtlichen Maßnahmen für eine Sport- und Gewerbebebauung getroffen werden können.
 

Votum der Bezirksbeiratssitzung vom 12.2.2020: Keine Wohnbebauung aber Sport
Orga-Team am 19.02.2020 um 09:06 (UTC)
 Im Rahmen der Tagesordnungsplan-Veröffentlichung der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Seckenheim am 12.2.2020 wurden verschiedene wichtige Unterlagen zu STEM veröffentlicht.
https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=9038
(Alle Unterlagen auch hier einzeln direkt herunterladbar)
https://www.dropbox.com/s/0udq88as9gkb7oi/Beschlussvorlage-V703-2019.pdf?dl=0
https://www.dropbox.com/s/16zq2393l45nzch/Bebauungsplan-Entwurf.pdf?dl=0
https://www.dropbox.com/s/6nhdrz2kbohyazo/Machbarkeitsstudie_STEM2019.pdf?dl=0

Die Bürgerinitiative Stem muss in den Unterlagen feststellen, dass insbesondere der Wunsch nach Naturflächen auf Stem darin nachhaltigst ignoriert wird.
In der Bezirksbeiratssitzung sprachen sich alle Vertreter von Bezirksbeirat, Gemeinderat und Bürger gegen eine Wohnbebauung und für eine Sportnutzung aus. Nur die Verwaltung plädiert weiterhin (aus wirtschaftlichen Gründen) auf die Maximalbebauung (Gewerbe,Wohnen, Sport) gemäß der Variante 4. Um die massive Bebauung positiv in der schriftlichen Machbarkeitsstudie darzustellen werden die negativem Realitäten der Variante 4 verschleiert:

- Nur noch 1
er Gesamtfläche bleiben (nach Variante 4) der Öffentlichkeit als Natur- und Grünfläche! Nur noch ca. 10,5
er Gesamtfläche von Stem werden noch ebenerdiges Grün (private Gärten, Sportfreiflächen) sein!
- Die Flächen (Versiegelung/Bebauung/Grünflächen) werden nachweislich falsch angegeben so die Klimaschädlichkeit durch massive zusätzliche Flächenversiegelung durch die Bebauung beschönigt: Derzeit sind nur ca. 40
er Fläche von STEM versiegelt, nach Variante 4 werden ca. 90
er Fläche bebaut sein! Mannheim verliert ersatzlos ca. 10.000m² Naturflächen. Wie passt das zu Mannheims Klima-Agenda?
- Die für die TSG vorgesehenen Flächen (in Variante 4) entsprechen nicht dem tatsächlich von der TSG vorgelegten Bedarf (mind. 15.000 m² für TSG von ca. 22.500 m² Gesamtfläche). So wird oberflächlich den Anschein erweckt, als ob auf Stem noch jede Menge Platz für Wohnen und Gewerbe wäre!
- Die Bürgerinitiative Stem und die TSG haben im vergangenen Jahr die Rahmenbedingungen für ein Sport-Konzept auf Stem besprochen. Dieser begonnene, zukunftsweisende, gemeinsame Weg wird seitens der Beschlussvorlage und Machbarkeitsstudie mit keinem Wort berücksichtigt ! https://bi-stem.de.tl/Aktuelles/index.htm
- Die unmittelbare Nähe zu Landschaftsschutzgebieten und Natura2000 Flächen wird verleugnet, um rechtliche Planungsvorgaben zu unterlaufen und vom Verrat an Mannheims Klimazielen zu abzulenken ?
- Der erforderliche (Breiten-)Ausbau des Holzweges wird ohne massive Probleme wegen angrenzender privater und Landschaftsschutz- Flächen nur äußerst schwierig möglich sein.
- Die aktuell gelebte, bürgerorientierte Nutzung der Flächen/Gebäude (durch den Verein für historische Feuerwehrfahrzeuge, einen Karnevalsverein, Gruppierung Greyhound in Not und die vorgetragenen Nutzungswünsche anderer Seckenheimer Vereine z.B. für das Offiziershaus) werden nicht gewürdigt, sondern nur der Sport (wofür die BI-Stem mittlerweile zustimmendes Verständnis hat).
- Der Bolzplatz ist als neu (durch die TSG?) genutzte zusätzliche Lärmquelle für Suebenheim geplant?
- Die avisierten Grundstückserweiterungen für die Anwohner scheinen deutlich geschrumpft zu sein oder nur als "Gemeinschaftsgrün" geplant zu sein. (In der Bezirksbeiratssitzung stellte die Verwaltung aber die Ankaufmöglichkeit in Aussicht.)
- Die Zufahrt auf das Gelände via Suebenstraße wird nach wie vor als Option dargestellt. (Laut Aussage der Verwaltung in der Sitzung am 12.2.2020 aber nur als Fußgänger- und Fahrradweg mit Absperrung.)
 

Interview OB Dr. Kurz im MannheimerMorgen vom 15.1.2020
Orga-Team am 15.01.2020 um 10:31 (UTC)
 Auszug: "Für mich steht die sportliche Nutzung im Vordergrund. Auf Stem haben wir die Chance, den dringenden Bedarf an Sportflächen in Seckenheim zu decken. Wir wollen 2020 einen Planaufstellungsbeschluss fassen, bei dem die sportliche Nutzung im Vordergrund steht."

Hinweis zum Planaufstellungsbeschluss:
Grundsätzlich wird das Verfahren zum Erlass eines Bebauungsplans mit der Entscheidung des Gemeinderats, einen Bebauungsplan aufzustellen in die Wege geleitet. Diese Entscheidung nennt man (Plan-) Aufstellungsbeschluss, durch ihn wird das Verfahren förmlich eröffnet, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Der förmliche Planaufstellungsbeschluss ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Bebauungsplan! Er ist nach baurechtlichen Vorschriften nicht zwingend erforderlich, § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erwähnt den Beschluss lediglich, setzt ihn aber nicht zwingend voraus. Daher handelt es sich hierbei lediglich um eine fakultative Voraussetzung des Planaufstellungsverfahrens (vgl. Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB 7. Auflage, § 2 Rn. 2 ). Ein Fehlen des Beschlusses kann daher keinen Verfahrensmangel darstellen und somit auch nie zur Ungültigkeit eines Bebauungsplanes führen! (Quelle: http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/wirksamkeit-eines-bebauungsplans-ausfuehrliches-pruefschema/)
 

Seckenheim bewegt sich. Gespräche zwischen TSG und Bürgerinitiative STEM
Orga-Team am 13.01.2020 um 17:31 (UTC)
 Nach einem Treffen der BI-Stem und der Spitze der TSG am 18.9.2019 kann die BI die wichtige Rolle des Sportes für Seckenheim bestätigen und unterstützt die TSG bei der Suche nach sinnvollen, zukunftsträchtigen Sportflächen. Für die Option von Sport auf Stem wurde vereinbart: "TSG und die BI einigen sich darauf, dass man sich gemeinsam für den optimalen Lärmschutz (insbesondere Sportlärm) auf dem Stem-Gelände und eine maximale Begrünung einsetzen wird." Da derzeit weder die bisherigen Pläne der Stadt Mannheim, noch der TSG zu einer möglichen Sportbebauung (15.000 m²) auf Stem in Hinblick auf Lärmschutz und Renaturierung hinreichend konkretisiert und baulich nachvollziehbar sind, kann die Bürgerinitiative pauschal einer Sportbebauung auf Stem nicht zustimmen.
Den, schon im Gespräch mit OB Dr. Kurz und Vertretern der Stadt Mannheim im Mai geäußerten Kompromiss wiederholt die Bürgerinitiative in Verantwortung für die Bevölkerung gerne: Die BI-Stem kann sich eine Sportbebauung im äußersten Westen des Stem-Geländes (Holzweg) vorstellen, mit der benötigten und geforderten Turnmehrzweckhalle und einem Lernschwimmbecken, um diese Engpässe in der Sportversorgung Seckenheims zu beseitigen. Outdoor-Sportanlagen, insbesondere ohne die nachgewiesene Erfordernis und Alternativlosigkeit auf Stem lehnt die BI ab.
Die wichtige Rolle des Naturerhalts und des ökologischen Ausbaus, auch kleiner Flächen wie Stem, darf nicht wirtschaftlichen Forderungen nach Wohn- und Gewerbebebauung unterworfen werden. Aus dem Protokoll des Treffens der TSG und BI: "Die TSG unterstützt die Forderung der BI: keine Wohnbebauung auf STEM. Das Gelände, insbesondere der Bereich nahe der vorhandenen Wohnbebauung, soll für eine Teilrenaturierung und nicht für Sportbebauung, Wohnungen oder Gewerbe genutzt werden."
 

Gespräch bei Herr Oberbürgermeister Dr. Kurz am 03.06.2019
Orga-Team am 06.08.2019 um 15:33 (UTC)
 Am 3.6.2019 erhielt die BI im Rahmen eines Treffens mit Oberbürgermeister Herrn Dr. Kurz und weiteren hochrangigen Vertretern der Stadt Mannheim die Möglichkeit konkrete Fragen stellen, zu diskutieren und für ihre Position werben.
Bei dieser Gelegenheit stelle die BI ihren neuen Kompromissvorschlag zur künftigen Nutzung von STEM vor. Lesen Sie dazu bitte im Punkt "Der Kompromiss" dieser Webseite das Protokoll und den Bebauungsplankompromissvorschlag der BI-STEM.
 

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